Wohneigentumsrecht
Wir beraten Sie als Verwalter oder Wohnungseigentümer insbesondere in folgenden Bereichen:
- Bauliche Veränderungen
- Beschlussanfechtung
- Beschlussfassung und Wirksamkeit der Beschlüsse
- Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Hausgeldabrechnungen
- Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnung
- Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
- Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Wirtschaftsplan
- Wohnungseigentümerversammlung
Ihr Anwalt für Wohneigentumsrecht: Dr. Carsten Kohler