Wohneigentumsrecht2026-07-19T12:25:19+00:00

Wohneigentumsrecht

Wir beraten Sie als Verwalter oder Wohnungseigentümer insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Bauliche Veränderungen
  • Beschlussanfechtung
  • Beschlussfassung und Wirksamkeit der Beschlüsse
  • Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Hausgeldabrechnungen
  • Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnung
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
  • Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Wirtschaftsplan
  • Wohnungseigentümerversammlung
Ihr Anwalt für Wohneigentumsrecht: Dr. Carsten Kohler
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